Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Scanmore GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB´s regeln abschließend die Bedingungen für Lieferungen und Leistungen von Scanmore GmbH und dessen Erfüllungsgehilfen. Sie werden durch die Bestellung des Auftraggebers anerkannt. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Scanmore GmbH sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Leistungsdaten und andere Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn dies vereinbart wurde.
3. Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Urheber-und Leistungsschutzrechte des Herstellers eines Werkes (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Auftragnehmer zu.
Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache, nicht exklusive und nicht ausschließende, nicht übertrag- oder abtretbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Im Zweifel ist der in der Rechnung oder im Auftrag / Angebot angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur so viel Rechte, wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für Veröffentlichung auf der eigenen Firmenhomepage, bzw im Internetshop des Auftraggebers als erteilt.
Der Auftragnehmer behält in jeden Falle die Urheberrechte für Eigenwerbung nach freien Ermessen in jedweder Form und Veröffentlichung.
4. Lieferungen und Leistungen, Zahlungsbedingungen
Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen bezüglich Umfang/Spezifikation, Preis und Lieferzeit. Die Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten erbracht.
Die vereinbarten Lieferzeiten gelten unter der Maßgabe, dass vom Auftraggeber zu leistende Vorarbeiten (z. B. Bereitstellung von Artikeln für 360 Grad Produktfotos) zeitgerecht erfolgen. Scanmore GmbH ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen auch dann zu berechnen, wenn der Gesamtauftrag wegen fehlender Vorarbeiten des Auftraggebers nicht termingerecht abgeschlossen werden kann. Leistungen werden wie folgt in Rechnung gestellt (abweichende Bedingungen gelten nach Absprache nur in schriftlicher Form und nur, wenn diese in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers schriftlich genannt sind):
Die Endrechnung wird bei der Auslieferung der Bilder gestellt. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Es gilt die in der Rechnung aufgeführte Zahlungsfrist. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Abschluss jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
5. Zahlungsverzug, Schadensersatz
Bei Zahlungsverzug ist Scanmore GmbH berechtigt, die Erbringung von Lieferungen und Leistungen auszusetzen bzw. zurückzustellen. Kommt der Auftraggeber einer Zahlungsaufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist Scanmore GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Fall des Verzugs gelten -unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche- Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – Anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Soweit gelieferte Werke ins Eigentum (auch Teileigentum) des Auftraggebers übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt aller Nebenkosten.
Mit Lieferung und Rechnungsstellung duldet die Scanmore GmbH die Nutzung der in Rechnung gestellten Dienstleistungen und die Nutzung des Bildmateriales durch den Auftraggeber, so als wäre der Rechnungsausgleich durch den Auftraggeber bereits erfolgt. Jedoch mit Zahlungsverzug der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist oder Nichtzahlung oder Teilnichtzahlung wird diese Duldung mit Datum des in der Rechnung aufgeführten Zahlungszieles nichtig. Ab diesen Datum dürfen Bildwerke / 360 Grad Bilder und sonstige erbrachte Dienstleistungen welche die Scanmore GmbH erbracht hat in keinerlei Art und Weise mehr genutzt werden. Einer vorherigen schriftlichen Mahnung der offenen Posten bedarf es dazu nicht. Befinden sich bei Zahlungsverzug noch die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Artikel für die Aufnahmen bei der Scanmore GmbH, so verbleiben diese zur eventuellen Verwertung bei der Scanmore GmbH. Bei einer eventuellen Verwertung wird die Scanmore GmbH den zeitlichen Aufwand, sowie alle weiteren entstehenden Kosten in Rechnung stellen und auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag aufschlagen.
Eine Verwertung kann ohne Ankündigung durch die Scanmore GmbH 30 Tage nach Zahlungsverzug erfolgen. Die Verwertung erfolgt durch die Scanmore GmbH nach eigenen Ermessen.
Nutzt der Auftraggeber die erbrachten Dienstleistungen / Bildwerke / 360 Grad Bilder trotz Nichtzahlung weiter, gelten folgende Schadensersatzansprüche 30 Tage nach Zahlungsziel als vereinbart:
Für jedes 360 Grad Bild: 10 facher vereinbarter netto Preis . Für jedes Foto / 2D Bild: 10 facher vereinbarter netto Preis
Für jede 3D Flash Animation oder Voll 3D Darstellung: 10 facher vereinbarter netto Preis
Der ursprünglich in Rechnung gestellte Rechnungsbetrag ist dem Schadensersatz hinzuzurechnen.
Soll ein bereits erteilter Auftrag aus Gründen, die Scanmore GmbH nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnet werden. Ein gesonderter Schadensnachweis ist hier nicht erforderlich. Hat Scanmore GmbH mit der Bearbeitung eines Auftrags begonnen und wird dieser ohne Verschulden von Scanmore GmbH nicht fertig gestellt, berechnet Scanmore GmbH das volle Honorar. Falls die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit überschritten wird aus Gründen, die nicht von Scanmore GmbH zu vertreten, sind, kann dies eine nachträgliche Erhöhung des Honorars nach sich ziehen. Verschiebungen, besonders aufgrund von nicht rechtzeitiger oder korrekter Bereitstellung von zu fotografierenden Produkten, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
6. Verlust und Beschädigung
Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von auf Auftrag hergestellten Werken (Daten, Datenträger etc) haftet der Auftragnehmer -aus welchem Rechtstitel immer -nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter beschränkt; für Dritte haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl, sofern die Auswahl des Rechtsträgers durch den Auftragnehmer getroffen wurde.
Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederherstellung des Werkes (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für allfällige Reise-und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Gerätemieten, Modelle, Assistenten und sonstiges Personal, etc.) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
7. Leistung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte (andere Scandienstleister) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Werkauffassung, die Auswahl der Modelle, und der angewendeten technischen Mittel.
Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Auftragnehmers liegen, wie rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, etc..
8. Werklohn
Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschten Änderungen gehen zu dessen Lasten. Dies gilt auch, wenn Änderungen nach Abgabe des Werks durch Dritte verlangt werden.
9. Gewährleistung und Haftung
Scanmore GmbH trägt die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen bei Auslieferung im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibungen und dieser AGB´s. Für Produkte Dritter gelten deren Haftungs-und Gewährleistungs-bedingungen. Sind Lieferungen und Leistungen mangelhaft, ist dies Scanmore GmbH sofort nach bekannt werden, maximal aber 7 Tage nach Lieferung, anzuzeigen. Erst wenn der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben werden kann, ist der Auftraggeber berechtigt eine Wandlung oder Minderung des Vertrages zu verlangen.
Scanmore GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit jedoch höchstens im Umfang des Vertragswertes. Ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt – auch im Bereich der Erfüllungsgehilfen und Lieferanten – oder durch vertragswidriges Verhalten des Kunden verursacht wurden. Scanmore GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Internets über Scanmore GmbH Zugänge erfolgen können, ohne dass Scanmore GmbH Einfluss auf möglicherweise schädigende Inhalte hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm geschaffenen Werke und Auswertungen.
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad-und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.
10. Nutzungsregeln
Die Auftraggeber sind verpflichtet, bei Nutzung von Einrichtungen von Scanmore GmbH (Scan Videos, 3-D Produktpräsentationen, Zugänge, Webspace, Server-Hosting etc.) und der Scanmore GmbH Produkte, alle geltenden Rechte Dritter (z. B. gesetzliche Bestimmungen des Strafrechts und Jugendschutzes, Persönlichkeitsschutz, Urheberrechte etc.) zu beachten.
Scanmore GmbH behält sich vor, die beim und für den Auftraggeber erstellten Fotos für eigene Werbezwecke / Präsentationen zu nutzen.
Will der Auftraggeber Fotomaterial, 360 Grad Bilder oder Flash das von Scanmore GmbH erstellt wurde, anders einsetzen, als auf seiner Webadresse oder im Auftrag hinterlegten Rahmen, so ist dies eine neue Verwendungsart und bedarf neuer Lizenzierung durch Scanmore GmbH. Die eigene Verwendung in Mails und PDF ist frei.
Bei mehr als einer kundenbezogenen Webadresse fallen für alle weiteren Adressen Plugin -Lizenzgebühren an, sofern dies im Auftrag nicht anderweitig geregelt wurde.
11. Datenschutz
Scanmore GmbH verwendet die angegebenen Daten der Kunden nur zur Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistungen bzw. dafür, wiederkehrenden Besuchern erneute Angaben zu ersparen. Scanmore GmbH gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darüber unterrichtet, dass die angegebenen Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus den vertraglichen Aufgaben ergeben, maschinell verarbeitet werden. Soweit sich Scanmore GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist sie berechtigt, die zur Vertragserfüllung relevanten Daten diesem Dritten offen zu legen. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen. Scanmore GmbH darf jederzeit anonymisierte Daten, wie die regionale Kundenverteilung, Objektstrukturen, Aufwandsstrukturen, Anzahl der Zugriffe, etc. zu eigenen Zwecken verwenden und auch weitergeben. Scanmore GmbH weist ausdrücklich daraufhin, dass das Internet trotz aller technischen Vorkehrungen eine absolute Datensicherheit nicht zulässt. Für Handlungen von Dritten haftet sie nicht. Keinesfalls haftet sie für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftungen und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritte über die Nutzung der bereitgestellten Seiten und Software nicht für ihn oder Dritte bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
12. Schlussbestimmungen
Schriftform, Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere Vertragsbestimmung teilweise oder vollständig rechtsunwirksam sein oder werden, so soll davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die teilweise oder vollständig unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der teilweise oder vollständig unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt und wirksam ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Scanmore GmbH.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Kunden, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Scanmore GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Offenbach, 2.1.2013